Am 13. Juni 2017 fand in Hannover die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur zur Bundesfachplanung für die Stromtrasse SuedLink statt. Veranstalter und zuständige Behörde für die Bundesfachplanung ist dabei die Bundesnetzagentur. Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Holle nahmen an der Antragskonferenz Klaus Huchthausen, Bürgermeister der Gemeinde Holle, Sven Wieduwilt, Mitglied des Hildesheim Kreistages, und der Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal teil.

Die Antragskonferenz ist der erste Schritt eines umfangreichen Verfahrens. Grundlage ist der Antrag auf Bundesfachplanung, den die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW mit einer Vorschlagstrasse Anfang März 2017 bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben.

„Das formelle Verfahren der Bundesnetzagentur bietet die Möglichkeit, Hinweise, Einwände und Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Trassenführung in unserer Region vorzubringen“, so Sven Wieduwilt, Mitglied des Hildesheim Kreistages und Vorsitzender des SPD-Gemeindeverbandes Holle. Er freue sich, dass es bereits im Vorfeld viele Stellungnahme und Einwände gegeben habe. „Wenn sich die Trasse nicht verhindern lässt, so muss sie definitiv als Erdkabel verlegt werden - unter Bewahrung natürlicher Ressourcen und Schutzgüter, z.B. des Luttrumer Moores, und unter Verwendung möglichst schonender Techniken und Verfahren bei der Verlegung der Leitung.“

Klaus Huchthausen weist am Rande der Konferenz auf die gemeinsame Stellungnahme der Gemeinde Holle und Stadt Bockenem hin. „Wir haben die zentralen Einwände aus Sicht unserer beiden Kommunen gemeinsam formuliert. Fehlende gradlinige Streckenführung, Fragen des Naturschutzes, Flächenverbrauch, Belastung der Region durch andere Infrastrukturvorhaben und andere Punkte“, so Huchthausen. Viele gleichlautende oder ähnliche Einwände und Bedenken hätten sich heute in Wortbeiträgen der Konferenz gefunden. „Ich hoffe, dass die Bundesnetzagentur die Einwände sorgfältig prüft und bewertet und ggf. auch vor Ort eigene Prüfungen vornimmt.“ Die Bundesnetzagentur habe selbst darauf hingewiesen, dass der Vorschlagstrassenkorridor der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW keine verbindliche Bindungswirkung habe. „Hieran muss sich die Bundesnetzagentur messen lassen“, unterstreicht Huchthausen.