Transparenzbekanntmachung zur politischen Werbung Kommunalwahl 2026

gemäß Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA).
Diese Transparenzbekanntmachung informiert darüber, wer hinter der politischen Werbung von

Maike Gückel

im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2026 steht, wie diese finanziert wird und welche Dienstleister beteiligt sind.

Die Verordnung (EU) 2024/900 („TTPA“) gilt seit 10.10.2025 für politische Werbung in allen EU-Mitgliedstaaten und schreibt insbesondere Kennzeichnung, Transparenzhinweise und Informationen zu Finanzierung und ggf. Targeting vor. 

1. Verantwortliche, Geltungsbereich und Kontext
1.1 Anlass und Wahl
Diese Transparenzbekanntmachung bezieht sich auf alle analogen (gedruckten) Wahlkampfmaßnahmen von Frau Maike Gückel im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2026.

1.2 Geltungsbereich der Transparenzbekanntmachung
Erfasst sind insbesondere folgende politische Werbemaßnahmen in analoger Form:
• Plakate (Großflächen, Citylights, mobile Flächen, Hohlkammerplakate etc.)
• Flyer und Falzflyer
• Banner und Bauzaunbanner
• Beachflags und Roll-Ups
• Erstwähler*innen-Briefe / postalische Aussendungen
• Give-aways (z. B. Tassen, Beutel, kleinere Streuartikel mit politischer Botschaft)
• Anzeigen in Printmedien (Zeitungen, Anzeigenblätter, Magazine)

2. Sponsor (finanzierende Stelle)
Sponsor / Finanzierende Stelle (im Sinne der TTPA):
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
SPD Ortsverein Gemeinde Holle
vertreten durch Simone Flohr
Am Berge 1
31188 Holle

E-Mail: info@spd-holle.de
Der SPD Ortsverein Gemeinde Holle ist der Hauptsponsor der hier beschriebenen politischen Werbung.

3. Art der politischen Werbung

3.1 Politische Kommunikation im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900
Die beschriebenen Maßnahmen sind politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900, da sie darauf gerichtet sind, die öffentliche Meinungsbildung im Hinblick auf die Kommunalwahl 2020 zu beeinflussen und zur Wahl von Simone Flohr und der SPD aufzurufen bzw. politische Positionen der SPD zu vermitteln. 

3.2 Konkrete Maßnahmen (Überblick)
Die Transparenzbekanntmachung umfasst insbesondere:
• Plakate im öffentlichen Raum (Großflächen, Citylights, mobile Plakate etc.)
• Flyer und Informationsbroschüren zur Kandidatin und zum Programm
• Banner und Bauzaunbanner, z. B. an markanten Standorten im Wahlkreis
• Beachflags und Roll-Ups, z. B. bei Infoständen und Veranstaltungen
• Erstwähler*innen-Brief (postalische Aussendung an wahlberechtigte Erstwähler*innen im Wahlkreis)
• Give-aways (z. B. Tassen, Beutel, weitere Streuartikel mit politischer Botschaft)
• Veröffentlichungen in sozialen Medien (z.B. Instagram)
• Printanzeigen in lokalen und regionalen Medien
 

4. Zeitraum und räumlicher Anwendungsbereich
April 2026 bis September 2026
Gemeinde Holle

5. Finanzierung der Maßnahmen
5.1 Herkunft der Mittel
Die Finanzierung der beschriebenen politischen Werbung erfolgt durch:

  1. Eigenmittel der SPD Gemeinde Holle
  2. Spenden und Eigenmittel der Kandidatin Maike Gückel
  3. Spenden Dritter innerhalb und außerhalb der SPD (z. B. natürliche Personen, die die SPD und die Kandidatin unterstützen)
  4. Keine Auslandszuwendungen: Es werden keine Spenden aus dem Ausland eingesetzt, die nach Parteiengesetz oder TTPA unzulässig wären. 
    Die Annahme von Spenden erfolgt im Einklang mit dem Parteiengesetz (PartG) und den internen Compliance-Regeln der SPD.

5.2 Keine ausländische Einflussnahme
Es kommen keine finanziellen Zuwendungen zum Einsatz, die von Regierungen, staatlichen Stellen oder Organisationen außerhalb der EU stammen oder auf eine verdeckte Einflussnahme auf die Kommunalwahl abzielen (Schutzzweck der TTPA gegen ausländische Einmischung). 

6. Beteiligte politische Werbedienstleister und Dienstleisterkette
Gemäß Verordnung (EU) 2024/900 müssen auch die politischen Werbedienstleister („political advertising service providers“) genannt werden, die an der Erstellung, Gestaltung und Verbreitung der Werbung beteiligt sind. 

6.1 Druckdienstleister (Printproduktion)

a) Gleitz GmbH
Landwehr 18a
31185 Söhlde-Nettlingen

Einsatz im Wahlkampf:
Druck von Flyern und weiteren Drucksachen nach Vorgabe des SPD Ortsvereins Gemeinde Holle.

b) SPD-Shop (Parteieigener Material- und Plakatshop)
Einsatz im Wahlkampf:
Bezug von Wahlplakaten und weiterem Kampagnenmaterial, teils vorkonfektioniert, teils mit lokalen Anpassungen (z. B. Kandidatenname, Sponsor, Transparenzlink). 

6.2 Sonstige Dienstleister

a) PIXELBär 
Beratung, Medien & Projektservice 
Wunstorfer Str. 93B 
30453 Hannover

b) Fatih Yilmaz 
Am Knick 5 
31195 Lamspringe

c) Fotografie Anja Nothdurft 
Südweg 1 
31188 Holle

7. Einsatz von personenbezogenen Daten, Targeting und Ad-Delivery

Die Verordnung (EU) 2024/900 unterscheidet zwischen politischer Werbung mit und ohne Targeting/Ad-Delivery auf Basis personenbezogener Daten. Für Maßnahmen mit Targeting müssen zusätzliche Informationen im Transparenzhinweis genannt werden. 

7.1 Analoge Werbung ohne personenbezogene Daten
Für die folgenden Maßnahmen werden keine personenbezogenen Daten genutzt und kein Targeting im Sinne der TTPA eingesetzt:
• Plakate
• Banner, Bauzaunbanner
• Beachflags, Roll-Ups
• Flyer und allgemeine Infomaterialien, die im öffentlichen Raum verteilt werden
• Give-aways (Tassen, Beutel etc.)

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

7.2 Erstwähler*innen-Brief (postalische Aussendung)
Beim Erstwähler*innen-Brief kann es zur Verwendung personenbezogener Daten kommen:
• Zweck: Information und Ansprache von erstmals wahlberechtigten Personen im Wahlkreis Koblenz zur Landtagswahl 2026.
• Genutzte Datenkategorien:
• Name, Anschrift
• Alter/Altersgruppe bzw. erstmalige Wahlberechtigung (indirekt)
• Datenherkunft: Registern der Gemeinde Holle, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist (z. B. Meldedaten zur Wahlbenachrichtigung). 

Beim Erstwählerinnen-Brief erfolgt eine gezielte Ansprache ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Meldedaten für Wahlzwecke (Wohnort und Alter/Erstwählerinnenstatus). Es werden keine sensiblen Daten (Art. 9 DSGVO) verwendet und kein erweitertes Profiling vorgenommen.

8. Kennzeichnung der politischen Werbung und Verweis auf diese Transparenzseite
Gemäß Verordnung (EU) 2024/900 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 müssen politische Werbemittel eindeutig als politische Werbung gekennzeichnet werden und auf eine leicht zugängliche Transparenzbekanntmachung verweisen. 

Für die analogen Werbeträger der Kampagne von Simone gilt daher u. a.:
Alle  Flyer, Banner, Give-aways und Printanzeigen enthalten - soweit erforderlich - einen Pflichtblock, der insbesondere den Sponsor  (SPD Ortsverein Gemeinde Holle) nennt.

9. Aufbewahrung und Archivierung
Die im Rahmen dieser Transparenzbekanntmachung bereitgestellten Informationen werden mindestens sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung der jeweiligen politischen Werbung in elektronischer Form auf www.spd-holle.de aufbewahrt und zugänglich gehalten. 

Dies dient der Nachvollziehbarkeit im Sinne der TTPA sowie den Transparenzanforderungen des Parteiengesetzes und unterstützt die Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. 

10. Kontakt für Fragen zur Transparenz politischer Werbung
10.1 Kontakt zur Kandidatin
Maike Gückel
Asternweg 1
31188 Holle
E-Mail: gueckelm@spd-holle.de 

10.2 Kontakt zum Sponsor / SPD Ortsverein Gemeinde Holle
SPD Ortsverein Gemeinde Holle
Am Berge 1
31188 Holle

E-Mail: info@spd-Holle.de