Die Mehrheitsgruppe im Kreistag sieht in den als Spaziergänge getarnten Demonstrationen der Impfgegner und „Querdenker“ in Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim den Versuch, das Demonstrationsrecht zu umgehen.

Das Demonstrationsrecht und die damit verbundene Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, dass es zu schützen und weiter zu entwickeln gilt. Dafür steht der Kreistag ein. Somit haben auch Menschen, die die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen ignorieren bzw. ablehnen das Recht, ihre Meinung im Rahmen des Versammlungsrechts frei zu äußern.

Der Versuch, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu unterlaufen, ist aber nicht nur ein Akt organisierter Verantwortungslosigkeit, sondern die Teilnehmer*innen bringen auch sich und andere in Gefahr. Ohne Masken und Abstand zueinander in Gruppen durch Städte und Gemeinden des Landkreises zu laufen und damit die Übertragungsmöglichkeiten durch das Virus deutlich zu vergrößern zeigt, dass Solidarität mit den vulnerablen Gruppen in der Gesellschaft praktisch nicht existiert.

Während die Pfleger*innen in den Krankenhäusern bis zur Erschöpfung versuchen Leben zu retten, die Mitarbeiter*innen im hiesigen Gesundheitsamt auch an den Feiertagen alle Anstrengungen unternehmen die Pandemie unter Kontrolle zu halten, versucht eine Minderheit diese Maßnahmen zu torpedieren.

Wir unterstützen daher Landrat Bernd Lynack, den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen, um solche Spaziergänge konsequent als das zu behandeln, was sie in Wirklichkeit sind, nämlich unangemeldete Demonstrationen.

Es muss daher Ziel der Ordnungskräfte sein, da wo es notwendig ist, die Masken- und Abstandspflichten durchzusetzen und konsequent Zuwiderhandlungen und Straftaten zu verfolgen.