Kommunalwahl 2026: Wie funktionieren die Kommunalwahlen?
Wenn du 16 Jahre oder älter bist, darfst du wählen gehen.
Am 13. September kannst du mit deiner Wahlbenachrichtigung, die du von deiner Gemeinde per Post erhältst, und deinem Personalausweis zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr in dein Wahllokal gehen. Solltest du die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen haben, kannst du dich auch nur mit deinem Ausweisdokument mit Foto (z. B. Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Natürlich kannst Du aber auch rechtzeitig vor dem Wahltermin Briefwahl beantragen.
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis 08.09.2026 13:00 Uhr möglich.
Du bekommst 5 Wahlzettel. Was und wen kannst du wählen?
1. den Ortsrat
Im Ortsrat sind Personen, die in deiner Ortschaft wohnen und sich um euren Ort kümmern möchten – zum Beispiel um den Spielplatz, den Dorftreff oder die Straßen.
2. den Gemeinderat
Im Gemeinderat sitzen Vertreter*innen aus allen Ortschaften der Gemeinde Holle. Hier wird über Themen entschieden, die die ganze Gemeinde betreffen, z. B. Schulen, Sporthallen oder das Jugendzentrum.
3. den Kreistag
Der Kreistag ist das „Parlament“ des Landkreises Hildesheim. Hier geht es z. B. um Buslinien, Berufsschulen oder den Klimaschutz auf Kreisebene.
Die SPD-Kreistagsabgeordnete Simone Flohr tritt für uns erneut an.
4. die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
Anders als bei Ortsrat, Gemeinderat und Kreistag hast du hier nur eine Stimme. Du wählst direkt die Person, die die Verwaltung der Gemeinde Holle leiten soll.
Unsere Bürgermeisterkandidatin heißt Maike Gückel.
5. die Landrätin oder den Landrat
Auch hier hast du nur eine Stimme. Gewählt wird die Person, die die Verwaltung des Landkreises Hildesheim leitet.
Bernd Lynack ist zur Zeit Landrat und kandidiert wieder für die SPD.
Gut zu wissen:
Bei den ersten drei Wahlzetteln (Ortsrat, Gemeinderat, Kreistag) hast du jeweils 3 Stimmen, die du frei verteilen kannst:
• Du kannst alle 3 Stimmen einer Person geben (kumulieren),
• oder deine Stimmen auf verschiedene Personen und Listen verteilen (panaschieren).
Erreicht bei der Bürgermeister- oder Landratswahl niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, gibt es am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen.
Hier findest Du unsere Kandidierenden für die unterschiedlichen Gremien