Am 6. Juni 1920 fand die erste Wahl zum Reichstag statt. Er löste die Verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung ab, die am 19. Januar 1919 gewählt wurde.
Zum Abschluss der Sitzungsperiode der Nationalversammlung richtete Reichspräsident F. Ebert an die Abgeordneten die Bitte: »Zeigen Sie auch im erbittertsten Wahlkampf Ihren Anhängern immer wieder den Weg der Gesetzmäßigkeit als den einzigen, der aufwärts führt.« (Franz Osterroth/ Dieter Schuster, Chronik der deutschen Sozialdemokratie. Band II: Von Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, Berlin – Bonn, 1972, S. 67). Der damalige Reichskanzler H. Müller betonte, dass der Friedensvertrag die Grundlage für die Arbeit des deutschen Reichstages sein werde. „Die Nationalversammlung habe die Verfassung verabschiedet, den finanziellen politischen Wiederaufbau in Angriff genommen, den Gedanken der unauflöslichen Zusammengehörigkeit und der Vereinheitlichung gemeinsamer Besitztümer, wie der Steuerquellen und der Verkehrsmittel, zum Ausdruck gebracht und die Liquidierung des verlorenen Krieges durchgeführt. Selten habe ein Parlament so unter dem Zwang einer versunkenen Epoche gelitten wie die Nationalversammlung, seinem Volke eine so bittere Arznei reichen müssen, um es über die schlimmste Krisis hinwegzubringen.“(ebd.).

Bei der Wahl zur Nationalversammlung im Januar 1919 erhielten „die SPD 11509048 Stimmen - 37,9 %, die USPD 2317290 Stimmen - 7,6 %. Von den 421 Abgeordneten, darunter 37 Frauen, entfallen auf die SPD 163, auf die USPD 22. Den Sozialdemokraten ist es damit nicht gelungen, die absolute Mehrheit in der Nationalversammlung zu erreichen. Die Wahlbeteiligung beträgt 82,7 %.“ (ebd., S.22).
Das Ergebnis der Reichstagswahlen im Juni 1920 war für die Sozialdemokratie schließlich (noch) enttäuschender: „Die bisherige Regierungskoalition verliert ihre Mehrheit bei den Reichstagswahlen zugunsten der Rechten und der USPD. Die SPD behält 102 gegenüber 163, die USPD erreicht 81 gegenüber 22, die KPD gewinnt zwei Mandate. Die Landtagswahlen in Bayern, Württemberg, Oldenburg und Bremen zeigen die gleiche Tendenz.“ (ebd., S. 67).