Am 1. Januar 2015 soll das Gesetz in Kraft treten. Ab dann soll auch endlich in Deutschland, wie in 21 anderen EU-Mitgliedstaaten, ein flächendeckender Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen gelten.
Bis zum 31. Dezember 2016 soll eine Übergangsfrist gelten, in der tarifliche Abweichungen vom Mindestlohn möglich sind. Allerdings soll dies nur auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen von Branchenmindestlöhnen oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit gestattet werden – hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dazu für alle Branchen geöffnet werden.
Ohne jede Einschränkung gilt der Mindestlohn ab 1. Januar 2017. Dann müssen überall im Land und in allen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Außerdem sieht das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vor, Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich zu erklären. So soll der geringen Tarifbindung entgegengewirkt werden.

„Der Mindestlohn ist ein historischer Durchbruch. Gut vier Millionen Menschen in unserem Land werden vom Mindestlohn profitieren. Damit erfährt ihre Arbeit eine bessere Wertschätzung“, so Bernd Westphal.