Der SPD- Gemeindeverband Holle und die SPD-Ratsfraktion haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Johanne Modder als Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Grant Hendrik Tonne als Niedersächsischen Kultusminister gewandt. Gegenstand des Schreibens sind zum einen die geplante Gebührenfreiheit bei Kindertagesstätten und zum anderen das Vorhaben der Bundespolitik, einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz zu schaffen.

„Beide Vorhaben stellen wir nicht in Frage“, so Sven Wieduwilt, Vorsitzender des SPD-Gemeindeverbandes Holle und Mitglied des Hildesheimer Kreistages. Beide Vorhaben seien gesellschaftspolitisch und pädagogisch sinnvoll. „Allerdings muss auch die Frage der Umsetzung und der Finanzierung geklärt sein. Und die Beantwortung beider Fragen darf nicht alleine den Kommunen aufgehalst werden.“

Maike Gückel, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, unterstreicht ebenfalls die positive Zielsetzung der genannten Vorhaben. „Aber die Realisierung kann Probleme schaffen und es ist unsere Aufgabe als Vertreterin und Vertreter unserer Gemeinde, hierauf aufmerksam zu machen.“ Außerdem gehe sie davon aus, dass die Probleme nicht nur für die Gemeinde Hole zuträfen.

Mit Blick auf das Thema „Ganztagsgrundschule“ weisen Maike Gückel und Sven Wieduwilt in ihrem Schreiben daraufhin, dass dieses Vorhaben die Gemeinde vor große finanzielle und räumliche Schwierigkeiten stellen würde. Der jetzige Grundschulstandort biete keine räumlichen Möglichkeiten, ihn zu einem Ganztagsbetrieb auszubauen. Finanzielle Ressourcen für die ggfs. notwendigen Umbau- und Ausbaumaßnahmen ständen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Wie in einer solchen Situation der Rechtsanspruch umgesetzt werden soll, erschließt sich für Maike Gückel und Sven Wieduwilt nicht.

Hinsichtlich des Vorhaben, die Gebührenfreit im Kindergarten für die ersten beiden Kindergartenjahre zu schaffen, weisen beide ebenfalls auf Problemstellungen hin. Für die SPD in der Gemeinde Holle sei schon lange klar, dass Kinderbetreuung nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden darf. Kinderbetreuung bedeute frühkindliche Bildung, das Ermöglichen von Lebensentwürfen der Eltern, das Zusammenbringen von Familie und Beruf und natürlich eine Attraktivität für die jeweilige Kommune. Allerdings dürfe die Kostenfrage auch nicht außer Acht gelassen werden. Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre hätte es die Verabredung gegeben, dass Land, Kommunen und Eltern jeweils ein Drittel der Kosten tragen. Hiervon sei die Realität inzwischen seit Jahren weit entfernt. Die Schaffung der Gebührenfreiheit biete die Chance, die Realität mit den Interessen und Anliegen der Kommunen zu versöhnen. Voraussetzung wäre, dass das Land Niedersachsen über die eigentliche Kostenpauschale hinaus einen Großteil der tatsächlichen Kosten abdeckt.

Gleichzeitig weisen Sven Wieduwilt und Maike Gückel in ihrem Schreiben darauf hin, dass nicht nur die wegfallenden Elterngebühren die Kommunen vor Herausforderungen stellten, sondern auch die im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen notwendigen Baumaßnahmen und dem damit einhergehenden Mehrbedarf an qualifiziertem Personal.