Mehrheitsgruppe im Kreistag beschließt Rettungsdienstbedarfsplan

Dieser Plan ist nun die Grundlage für die Ausschreibung durch den Landkreis und die Finanzierung durch die Krankenkassen. Beginn des neuen Rettungsdienstsystems ist der 01.07.26.
Die Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplans ist eine Aufgabe des Landkreises als Träger des Rettungsdienstes, die sich aus einer gesetzlichen Grundlage im Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz ergibt. Zur Entwicklung werden die Ergebnisse eines fachkundigen Planungsbüros für Planung, Datenanalyse und Forschung im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr verwendet. Die standardisierten Grundlagen sind rechtliche Vorgaben des Landes Niedersachsen, die Einsatzdaten der Leitstelle und wissenschaftliche Simulationen. Der Plan regelt die Anzahl und Art der Rettungsfahrzeuge, die Anzahl und Standorte der Wachen und die Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals Die Planung folgt nicht politischen Zielen, sondern wurde anhand des tatsächlichen Bedarfs ermittelt.
Ziel ist es, in 95 % der Notfälle (Notfallrettung mit dem RTW) innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort zu sein. Für Krankentransporte gibt es keine gesetzlich definierte Frist. Bisher gab es 30 sogenannte Mehrzweckfahrzeuge, die alle Fahrten übernommen haben, Krankentransporte und Notfälle. Nur noch sehr wenige Landkreise in Niedersachsen haben das System der Mehrzweckfahrzeuge. Zukünftig wird es nicht mehr 30 Mehrzweckfahrzeuge geben, sondern eine differenzierte Flotte von 18 Rettungswagen (RTW), 3 Notfallkrankentransportwagen (NKTW) und 10 Krankentransportwagen (KTW). Insgesamt stehen künftig 31 Fahrzeuge zur Verfügung, also eines mehr als bisher.
Die Fahrzeuge und das Personal werden zielgerichteter und angepasst an die vorhandene Qualifikation eingesetzt, sodass z.B. auf dem KTW, also einem Krankentransportwagen, keine Notfallsanitäter mehr mitfahren. Diese sollen auf dem RTW die wirklich notfallmäßigen Einsätze fahren. Der neue Bedarfsplan sorgt also durch zielgerichteten Einsatz von Fahrzeugen und Personal dafür, dass die RTWs hauptsächlich für echte Notfälle frei bleiben und damit schneller am Einsatzort sein können. So soll die im Notfall geltende Hilfsfrist von 15 Minuten künftig besser eingehalten werden.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt: 44 % der RTW-Einsätze im Landkreis Hildesheim betreffen leichte bis moderate Notfälle, die keinen sofortigen ärztlichen Notfalleinsatz erfordern – es geht vor allem um den Transport. Weitere 44 % betreffen ernste, aber nicht lebensbedrohliche Situationen. Nur etwa 12 % der Einsätze sind tatsächlich lebensbedrohlich. Ziel ist es daher, mit einer verbesserten Notrufabfrage frühzeitig zu erkennen, wann wirklich ein RTW nötig ist und wann andere Transportmittel ausreichen. Welches Fahrzeug zu welchem Einsatz fährt, entscheidet der hochqualifizierte Disponent in der Rettungsleitzentrale.
Was bedeutet dies für die Gemeinde Holle?
Holle gehört zum Rettungswachenbereich Bockenem. 2019 wurde aufgrund der Bauarbeiten an der A7 entschieden, ein Mehrzweckfahrzeug aus Bockenem vorübergehend für zunächst ein Jahr in Sottrum zu stationieren. In Bezug auf die geplante Schließung des Nebenstandortes Holle führt der Gutachter Herr Dr. Behrendt in einer Fachausschusssitzung am 16.01.25 aus, dass bei einem dezentralen Standort, welcher nicht im Zentrum der Nachfrageseite (Gemeinde Bockenem) sei, sich die Abfahrtzeiten verlängern. Dies bedeutet, dass die Verfügbarkeit der Rettungsmittel zurückgeht und sich sogar verschlechtert. Zudem zwingt ein dezentraler Standort zur Abgabe z.B. an andere Landkreise, der RTW ist dann für seinen zuständigen Versorgungsbereich nicht einsatzbereit. Ein dezentraler Standort führe letztendlich zu einer schlechteren Versorgung der Notfallpatienten, zumal Bockenem seinen Versorgungsbereich ausreichend innerhalb der Frist abdecken kann. Bei einem Einsatz in Luttrum ist eine planerische Erreichbarkeit vom Standort Bockenem sichergestellt. Wenn alle Rettungswagen im Einsatz sind, erfolgt die Abdeckung über die Rettungswachen Schellerten oder Salzgitter. Eine Abdeckung des Bereiches Luttrum ist somit sichergestellt.
In Zukunft wird in Bockenem ein RTW 24/7 und ein RTW von 7-19 Uhr (an Wochenenden 7-15 Uhr) stationiert sein. Die Verringerung der Soll-Vorhaltestunden in den Abendstunden begründet sich in einem verringerten Notfallaufkommen im Bereichen Bockenem. In der Bemessung des Gutachters ist zu erkennen, dass insbesondere in den zweiten Bemessungsintervallen (15-23 Uhr) die Anzahl der Notfallfahrten 2023/2024 im Vergleich zu 2018 um 30-40% zurückgegangen ist.

„In mehreren Gesprächen mit Rettungssanitätern aus dem Süd-Ost-Kreis wurde mir bestätigt, dass der Wechsel in ein neues System zwar auch Fragen aufwirft, es grundsätzlich aber wichtig sei, den Plan nun umzusetzen und wenn nötig Nachbesserungen vorzunehmen. Notwendige Anpassungen können jederzeit vorgenommen werden. Nach einem engen Austausch mit unserem Sprecher Martin Hauck und meinem Kreistagskollegen Karl-Heinz Hodur aus Bockenem, konnte ich mit gutem Gewissen dem Rettungsdienstbedarfspan in dieser Form zustimmen.“ so Simone Flohr, SPD Kreistagsabgeordnete und SPD Ortsvereinsvorsitzende.
Alle genannten Zahlen und Daten sind auf der Homepage des Landkreises im Rettungsdienstbedarfsplan bzw. in den Protokollen der Sitzungen nachzulesen.