Bereits im Juni 2017 hatte die Gemeinde Holle eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren über den Ersatzneubau der Brückenbauwerke Wöhler Talbrücke, Brücke über die Innerste, Brücke über die K 306 sowie Autobahndreieck A 39 eingereicht. Nun hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. September 2017 einstimmig eine Erweiterung dieser Stellungnahme und einen Klagevorbehalt beschlossen.

Hintergrund für diesen Beschluss ist u.a., dass die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einen intensiveren Hochwasserschutz an der Autobahn in Folge des Autobahnausbaus ablehnt.

Der Rat in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Sollten im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses die Einwendungen der Gemeinde Holle, insbesondere im Bereich des Hochwasserschutzes/der Regenrückhaltung sowie auch des Lärmschutzes nicht nachgekommen werden, wird der Bürgermeister beauftragt, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Verwaltungsgereicht einzureichen.