Alle 18 Kommunen haben sich - wie bereits berichtet - darauf geeinigt, den Kitavertrag neu zu verhandeln. Die Mehrheitsgruppe im Kreistag bestehend aus SPD – Bündnis 90/Die Grünen begrüßt dies ausdrücklich. Wie die finanzielle Regelung bis zu einem Vertragsabschluss für die 6 Kommuen aussieht, die dem aktuellen Kitavertrag nicht zugestimmt haben, wurde nun im Rahmen einer Vorlage der Kreisverwaltung im Kreistag am 27.11.25 beschlossen.

Hintergrund
Seit 2024 wurden Verhandlungen geführt, die im Ergebnis zu einem neuen Kitavertrag für alle 18 Kommunen im Landkreis Hildesheim führen sollten. Letztlich haben dem vorgelegten Vertragsangebot aber nur 12 von 18 Kommunen zugestimmt. Dadurch würden die sechs Kommunen, die dem vorgelegten Vertrag nicht zugestimmt haben, die Aufgabe der Kinderbetreuung an den Landkreis Hildesheim abtreten. Auch Bürgermeister Hoppe und die CDU-Mehrheitsgruppe hatten dem neuen Vertrag nicht zugestimmt.
Im aktuell gefassten Beschluss wird unter Punkt 3 festgelegt, dass die Nachwirkungsklausel aus dem Kitavertrag von 2019 weiterhin für die 6 Kommunen außerhalb des aktuellen Kitavertrags gilt. Die Gemeinde Holle kann somit für den Bereich Kinderbetreuung dem Landkreis eine Vollkostenerstattung für nachgewiesene Aufwendungen in Rechnung stellen. Dies ist allerdings in der entsprechenden Kreisumlagefestsetzung zu berücksichtigen.
Im Haushaltsentwurf des LK für das Jahr 2026 wird nun für die Vertragskommunen ein Kreisumlagehebesatz von 49,6%, für Holle und die weiteren 5 Kommunen ein Kreisumlagehebesatz von 76,3% veranschlagt, um die zusätzlichen Kosten im Kreishaushalt zu decken. Im 1. Quartal 2027 soll der Kreisverwaltung ein Vertragsentwurf der 18 Kommunen vorgelegt werden, der als Basis der Verhandlungen dienen soll. Zusätzliche finanzielle Mittel, die über den aktuellen Kitavertrag hinaus gehen, soll es dabei aber nicht geben.

Was bedeutet dies für Holle?
Die Aufgabe der Kinderbetreuung obliegt zunächst weiterhin der Gemeinde Holle. Somit bleiben auch alle Kitas der Gemeinde in der Trägerschaft der Gemeinde. Der neueste Kitavertrag soll ab dem 1.1.2028 in Kraft treten, falls es dann wieder dazu kommt, dass einzelne Kommunen nicht zustimmen wollen, wird der Landkreis dann umgehend die Aufgabendurchführung vorbereiten und übernehmen.
Ob die 18 Kommunen in ihren gemeinsamen Überlegungen dann bei dem Kreisumlagemodell bleiben oder z.B. eine Pauschale pro betreutem Kind anstreben, wird sich zeigen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Betreuungssituationen in den Kommunen, wird es bei jedem Modell dazu führen, dass es Gemeinden gibt, die finanziell am Ende besser oder schlechter dastehen. „Im besten Fall finden die 18 Kommunen einen Konsens, mit dem sie an die Kreisverwaltung herantreten. Ob dies im Jahr der Kommunalwahlen möglich ist, wird sich zeigen“ so Simone Flohr, SPD Kreistagsabgeordnete.