Im November 2011 hat der Niedersächsische Landtag das neue Niedersächsische Gaststättengesetz beschlossen. Dieses neue Gesetz hat bei Vereinen und Verbänden für viele Fragen und Verunsicherungen im Zusammenhang mit der Organisation ihrer Veranstaltungen gesorgt.
Um diese Fragen zu beantworten, hatte der SPD-Gemeindeverband Holle für den 28. Juni die Vereine und Verbände aus der Gemeinde Holle zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

35 Vertreterinnen und Vertreter waren der Einladung gefolgt. „Ich freue mich über diese Resonanz“, so Bernd Leifholz, Vorsitzender des SPD-Gemeindeverbandes Holle, in seiner Einleitung. Gleichzeitig begrüßte er Markus Brinkmann, Mitglied des Niedersächsischen Landtages, und Klaus Huchthausen, Bürgermeister der Gemeinde Holle. „Es ist schön, dass Sie heute Abend als kompetente Gesprächspartner hier zur Verfügung stehen, um über die Anwendbarkeit und Auslegung des neuen Gaststättengesetzes zu informieren.“

Markus Brinkmann wies in seiner Rede auf den Hintergrund der Gesetzgebung hin. Er betonte dabei, dass das Niedersächsische Gaststättengesetz gegen die Stimmen der SPD im Niedersächsischen Landtag verabschiedet worden sei. Im Verlauf seiner Rede skizzierte er die rechtlichen Voraussetzungen für Veranstaltungen, die das Gesetz vorsieht. Nach der Rede von Markus Brinkmann erhielt Klaus Huchthausen für die Gemeinde Holle das Wort. Er erläuterte das Antragsverfahren, die Rolle der Gemeinde im Verfahren und das Zusammenspiel mit anderen Behörden. Gleichzeitig konkretisierte er die gesetzlichen Grundlagen und damit verbundenen Voraussetzungen. Im Anschluss standen Markus Brinkmann und Klaus Huchthausen für Fragen zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit wurde reichlich Gebrauch gemacht. Die Fragen drehten sich u.a. um Fristen, erforderliche Unterlagen und Ausnahmen von der Anzeigepflicht. Im Verlauf der Veranstaltung und der Beantwortung der Fragen betonte Klaus Huchthausen, dass auch die Gemeindeverwaltung für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehe.