Die Realisierung der Gebührenfreiheit in Kindergärten war ein wichtiges Thema im Landtagswahlkampf und ist ein zentrales Projekt der Landesregierung. Seit mehreren Wochen führen das Land und die Kommunalen Spitzenverbände Gespräche hierzu. Von einer Einigung war vor einiger Zeit die Rede. „Es gibt keine endgültige Verständigung“, so Klaus Huchthausen, Bürgermeister der Gemeinde Holle und Vize-Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB). „Das Land ist in der Verantwortung.“

Zwar habe der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und Spitzenverband der Landkreise seine Zustimmung zu einer Finanzierungsvariante gegeben. „Als NSGB haben wir aber deutlich gemacht, dass es noch Prüfungs- und Beratungsbedarf gibt“, so Klaus Huchthausen. Ein Prüfungs- und Beratungsbedarf, dessen Ergebnis nun vorliege. „Die Beitragsfreiheit war ein Versprechen des Landes und jetzt müssen wir feststellen, dass zu wenig Mittel im Landeshaushalt vorhanden sind, ein Aufstocken nicht gewollt ist und nun die Kommunen die Lücke schließen sollen.“ Aus Sicht der Kommunen und des NSGB als deren Verband sei dieser Weg nicht akzeptabel.

„Wir stehen zu dem Ausbau der frühkindlichen Bildung“, so Klaus Huchthausen. „Meine Gemeinde setzt hier seit langer Zeit einen Schwerpunkt.“ Aber man dürfe die Kommunen bei den Herausforderungen nicht alleine lassen, insbesondere dann, wenn diese durch Landespolitik hervorgerufen werden. „Verstärktes Interesse an Ganztagsbetreuung, höherer Bedarf an Personal und räumlicher Ausstattung, diese Entwicklungen werden bei einer Gebührenfreiheit auf uns zukommen. Ich sehe hierbei das Land in der Verantwortung“, unterstreicht Klaus Huchthausen.

Mit Blick auf die weiteren Verhandlungen und Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden hofft Klaus Huchthausen auf Bewegung seitens der Landesregierung. Gleichzeitig verweist er auf die Beschlusslage des NSGB, die dieser mit Pressemitteilung vom 23. März 2018 kommuniziert habe. „Wir haben hiermit unsere Position unterstrichen und unsere Zustimmung unter zwei Vorbehalte gestellt.“

In der genannten Pressemitteilung des NSGB vom 23. März 2018 heißt es:

„Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund stellt daher die Annahme des Angebotes des Landes Niedersachsen zum Ausgleich der Einnahmeausfälle unter zwei Vorbehalten:

1. eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen, zu denen auch die Einführung einer dualen Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher, die Kostenübernahme für Springer- und Vertretungskräfte und eine reale Anpassung der steigenden Personalkosten gehören,

2. eine notwendige Härtefallregelung für die Kommunen, für die das Landesangebot nicht zu einer vollständigen Kompensation der ausfallenden Elternbeiträge führt.“